Vergütung
Jede weitere angefangene Viertelstunde
20,00 €
Grundsätzlich sind die Honorare am Ende der Gespräche in bar zur Zahlung fällig.
Fest vereinbarte Termine können telefonisch oder per E-Mail bis 48 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Bei späterer oder nicht erfolgter Absage berechne ich den vollen Stundensatz.
Kostenerstattung
Da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie keine Kassenzulassung habe, werden die Kosten für Ihre Therapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Erstattung der Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch private Krankenversicherungen / Beihilfestellen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen jedoch möglich. Privat Versicherte sollten deshalb – vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung – mit ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Gerne erstelle ich Ihnen bei Bedarf Honorarrechnungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Unter Umständen können von Ihnen selbst getragene Therapiekosten als außergewöhnliche Belastungen (nach § 33 EStG), berufsbezogene Beratungs- / Coachingkosten als Werbungskosten (nach § 9 EStG) geltend gemacht machen. Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater können Ihnen dazu weitere Auskünfte geben.